1. Wo in Spanien bietet bSpain Immobilien an?
Wir bieten Immobilien an der gesamten Costa Blanca von Denia im Norden bis nach Puerto de Mazarrón (Costa Cálida) im Süden an.
2. Welchen Preis haben spanische Immobilien?
Wir bieten Immobilien ab 55.000 Pfund Sterling (etwa 85.000 Euro) an.
3. Mit welchen Zusatzkosten muss ich rechnen?
Ungefähr 10% – 7% MwSt und 3% Honorar für Notariat und Eintrag ins Grundbuch, eventuell 1% Honorar für einen unabhängigen, Englisch sprechenden Anwalt (ist nicht zwingend erforderlich, wird von uns aber empfohlen).
4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Ausgaben für eine spanische Immobilie?
· Strom und Wasser – 100 Euro alle zwei Monate
· Gemeindesteuern – 100 Euro pro Jahr
· Hausratsversicherung – 150 Euro pro Jahr
· Ausgaben für die Eigentümergemeinschaft – 360 Euro pro Jahr
5. Welcher Hypothekenzinssatz besteht in Spanien?
Für Nicht-Residenten gewähren die Banken Hypotheken über 80% des Immobilienwerts mit einer Laufzeit von 25 Jahren. Der Zinssatz beträgt etwa 5%.
bSpain kann 100% des Werts Ihrer Immobilie in Spanien finanzieren.
6. Kann eine einzelne Person mehr als eine Hypothek abschließen?
Ja, das ist möglich.
7. Welche Forderungen stellen die Banken für den Abschluss einer Hypothek auf?
Ein P60 + die letzten 3 Gehaltslisten, Selbstständige müssen jedoch die letzten beiden Jahresabschlüsse und die Kontobewegungen der letzten 4 bis 5 Monate vorlegen.
8. Welche Zahlungsart ist beim Immobilienkauf in Spanien üblich?
Zunächst muss eine Anzahlung in Höhe von 3.000 Euro ab einem Girokonto geleistet werden – entweder bar oder per Scheck.
25% des Betrags werden nach 30 Tagen fällig.
Weitere 25% werden nach 90 Tagen (d. h. ab dem Tag, an dem die Anzahlung geleistet wurde) fällig.
*Sämtliche geleistete Zahlungen können nicht zurückgezahlt werden und werden durch eine Bankbürgschaft gedeckt.*
Im Einzelnen sieht dies wie folgt aus: Sie als Kunde leisten die erforderliche Anzahlung in Höhe von 3000 Euro – hierdurch wird der Immobilienpreis ZU JENEM ZEITPUNKT festgesetzt. Danach unterzeichnen Sie das Formular des Immobilienkaufvertrags. Danach setzen wir Sie mit einem unabhängigen, Englisch sprechenden Anwalt in Verbindung, dem Sie zu diesem Zeitpunkt 50 % seines insgesamt auf 1% des im Kaufvertrag genannten Betrags festgelegten Honorars entrichten. Den Restbetrag erhält der Anwalt nach Beendigung seiner Tätigkeit. Nach 30 Tagen zahlen Sie die erste Rate von 25% und nach 90 Tagen die zweite Rate (ebenfalls 25% des Gesamtbetrags). Nach Fertigstellung der Bauarbeiten zahlen Sie bei Unterzeichnung der Eigentumsurkunde den noch ausstehenden Restbetrag. Da wir von bSpain als Bauherren fungieren, kontrollieren wir ständig den Fortschritt der Bauarbeiten. Bevor wir Ihnen die Eigentumsurkunde überreichen, führen wir eine Endabnahme durch, so dass Sie mit Ihrer Immobilie zu 100% zufrieden sein können.
9. Welche Zahlungsart ist beim Kauf von Immobilien aus 2. Hand in Spanien üblich?
Zunächst ist eine Anzahlung von 3.000 Euro erforderlich.
7 Tage später – Zahlung von 10%
Der Restbetrag (ungefähr 60 Tage nach Leistung der ersten Anzahlung) bei Abschluss der Verhandlungen und wenn Sie als Käufer die Eigentumsurkunde für Ihr neues Heim erhalten haben.
10. Welche Leistungen erbringt ein Anwalt dafür, dass er 1% in Rechnung stellt?
Der Anwalt überprüft alle zum Kaufvertrag gehörenden Dokumente. Zwei Wochen später erhält der Anwalt den Bericht über die von Ihnen erworbene Immobilie und prüft sämtliche juristischen Gesichtspunkte des Vertrags. Dies wird vor Zahlung von 25% des Anwaltshonorars 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung vorgenommen. Ab diesem Datum stehen Sie bis zum Abschluss der Verhandlungen in direktem Kontakt zum Anwalt. An diesem Datum begleitet Sie der Anwalt zum Notar, außerdem erhält er Ihre Steuernummer.
11. Was gehört zu der Besichtigungsreise?
· Flug nach Alicante von einem Flughafen Ihrer Wahl aus und Rückflug.
· Hotel mit Vollpension.
· 4 Tage Besuchszeit mit einem unserer erfahrenen Mitarbeiter.
· Persönliche Betreuung durch einen Mitarbeiter.
· Gelegenheit zum Erwerb Ihrer Traum-Immobilie.
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